Förderangebot "Selbstbestimmt Leben im Alter - SeLA"

Der demografische Wandel, sich ändernde Familienstrukturen und die Heterogenität der individuellen Lebenslagen älterer Menschen erfordern zeitgemäße Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Seniorengerechte Strukturen in den Kommunen, flexible Assistenzleistungen und seniorengerechte, ambulante Wohnformen tragen dem überwiegenden Wunsch älterer Menschen Rechnung, ihr Leben auch im Fall von Unterstützungsbedarf zu Hause oder zumindest wie zu Hause verbringen zu können. Ziel der seniorengerechten Quartierskonzepte nach dem Modell der "SeLA" ist es, das "Quartier" - also das Dorf, die Gemeinde oder den Stadtteil - so zu gestalten, dass auch ältere Menschen dort weiterhin selbstbestimmt wohnen und am sozialen Leben teilhaben können. 

Besonderheiten dieser Förderung

  • Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung bewilligt.
  • Nach Ablauf der Anschubfinanzierung können finanz- und strukturschwache Kommunen künftig jährlich eine Anschlussförderung von 20.000 Euro beantragen.
  • Gesetzliche Leistungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Eine Zuwendung nach dieser Richtlinie entfällt, soweit für den gleichen Zuwendungszweck andere Mittel des Freistaats Bayern, des Bundes, der Pflegekassen oder der Europäischen Union in Anspruch genommen werden.

FAQ: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden folgende Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter:
- seniorengerechte Quartierskonzepte,
- von bürgerschaftlichem Engagement getragene Nachbarschaftshilfen,
- Wohnberatungsstellen,
- gemeinschaftsorientierte Wohnformen im Alter und
- sonstige innovative Maßnahmen mit Modellcharakter für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden Initiatorinnen und Initiatoren zeitgemäßer Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter in Bayern.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller
a) ein Konzept (Beschreibung der Maßnahme) vorlegt, aus dem der Zweck des Vorhabens, die geplanten Strukturen (insbesondere Aussagen zum Stand der Planung, zu den Räumlichkeiten, der Organisation, der Personalausstattung sowie der Qualifikation des Personal und dem bürgerschaftlichen Engagement) sowie die Entwicklungsperspektive und die Nachhaltigkeit hervorgehen; die Darlegung der Nachhaltigkeit ist nicht erforderlich bei Maßnahmen nach Nr. 2 Spiegelstrich 1, die in einer finanzschwachen Gemeinde durchgeführt werden,
b) einen Kosten- und Finanzierungsplan für die Gesamtfinanzierung, für Maßnahmen nach Nr. 2 Spiegelstrich 1 bis 3 und 5 grundsätzlich einen mittelfristigen Finanzierungsplan und
c) eine Befürwortung der örtlichen Kommune beifügt, sofern diese nicht selbst Antragstellerin ist.

Wie hoch ist die Zuschuss?

Die genaue Höhe der Zuwendung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Ihr Ansprechpartner

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

- Bürgerbüro -

089 12611660

Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Gefördert durch

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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