Das Kommunale Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern (Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP) des Freistaates Bayern möchte mit der Förderung bezahlbarem Mietwohnraum für Haushalte schaffen, die sich am Markt nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Dabei sollen auch anerkannte Flüchtlinge berücksichtigt werden.
Gegenstände der Förderung sind:
Föderfähig sind:
Die Zuwendungsempfänger müssen Eigentümer und Vermieter des Wohnraums sein. Zur Umsetzung können sich die Zuwendungsempfänger insbesondere kommunaler Wohnungsbauunternehmen bedienen.
Als Kooperationspartner können auch die Kirchen durch die Bereitstellung von Grundstücken in Erbpacht an die Gemeinden oder durch die Einbindung kirchlicher Wohnungsunternehmen zur Durchführung und Abwicklung der Baumaßnahmen beteiligt werden.
Bewilligungsstelle
für Oberfranken: Regierung von Oberfranken.
Außerhalb: die jeweiligen Bezirksregierungen bzw. die Landeshauptstadt München
und die Städte Nürnberg und Augsburg
Bis 31. Dezember 2025.
Bereits begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden.
Christoph Reichl
Gefördert durch