Zuschussprogramm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen"

Der Schutz des Klimas und die Bewahrung der Artenvielfalt sind zentrale Aufgaben, um unsere Lebensgrundlagen zu schützen. Gesunde Ökosysteme sind Voraussetzung für den Klimaschutz und die Anpassung an die Klimakrise. Naturnah gestaltete Grünflächen, Baume und Parkanlagen können Regenwasser aufnehmen, speichern und insbesondere im Sommer durch Verdunstung und Verschattung für wertvolle Abkühlung sorgen. Gesunde Ökosysteme speichern Kohlenstoff und bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Durch gezielte Investitionen in die Erhaltung der Biotop- und Artenvielfalt wird somit ein wichtiger Beitrag zum natürlichen Klimaschutz auch im Siedlungsbereich geleistet werden. Das Bundesumweltministerium und die KfW starten mit einer weiteren Unterstützung für Städte und Gemeinden bei der Finanzierung von Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz. Ziel des Förderangebots ist es, über Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und auf diese Weise Städte und Gemeinden zukunftsfähiger und lebenswerter zu machen.

Besonderheiten dieser Förderung

  • Förderanträge können direkt bei der KfW gestellt werden.
  • Der Zuschuss kann als Gesamtbetrag oder in Teilbeträgen in einem 6-Monats-Rhythmus abgerufen werden.
  • Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
  • Jedoch die gleichzeitige Inanspruchnahme anderer Förderprogramme des Bundes für die selbe Maßnahme ist ausgeschlossen.

FAQ: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Was kann gefördert werden?

Mit dem Zuschuss "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" werden Maßnahmen gefördert, mit denen innerörtliche Grünflächen naturnah gestaltet und umgestaltet werden, Stadtbäume gepflanzt und Naturoasen geschaffen werden. Gefördert werden Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Personalkosten. Die Förderung besteht aus drei Modulen:
- A. Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement
- B. Pflanzung von Bäumen
- C. Schaffung von Naturoasen

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden:
- kommunale Gebietskörperschaften
- Gemeindeverbände
- Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- kommunale Zweckverbände
- Weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Maßnahmen sollten innerhalb von 24 Monaten (ab Datum der Zuschusszusage) abgeschlossen sein. Es kann einmalig eine Verlängerung um bis zu 24 Monate beantragt werden.

Wie hoch ist die Zuschuss?

Der Zuschuss beträgt:
- 80 % der förderfähigen Kosten
- 90 % für finanzschwache Kommunen

Die förderfähigen Personalkosten betragen maximal 72.000 Euro je Modul, d. h. maximal 194.400 Euro (bei 90% Zuschuss).

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Ihr Ansprechpartner

KfW


0800 539 9008
kostenfreie Servicenummer
Montag bis Freitag: 08:00 bis 18:00 Uhr

Gefördert durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

In Zusammenarbeit mit

KfW

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